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ärztliche Verordnung

Haben Sie bei sich oder einen Angehörigen Probleme beim Sprechen, Schlucken oder der Stimme bemerkt?
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Arzt. Dieser stellt bei Bedarf eine logopädische Verordnung aus und Sie können sich wegen einer Terminvereinbarung mit uns in Verbindung setzen.
Die Krankenkasse übernimmt als Teil der medizinischen Grundversorgung die Kosten der Behandlung.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.
Die Zuzahlung beträgt bei über 18 jährigen 10% des Restwertes und 10€ Rezeptgebühr.
Eventuell können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen, fragen Sie deshalb bei Ihrer Krankenkasse nach.
Der Rezeptwert wird durch die Zuzahlung nicht erhöht, sondern uns von den Krankenkassen von der Kostenerstattung abgezogen.
Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, der eine Honorarvereinbarung beinhaltet. Die Behandlung erfolgt hier auf Basis eines Vertrages zwischen Praxis und Patienten.

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